7Ob234/09a—OGH Entscheidung
21. April 2010
…ZPO die jederzeitige Möglichkeit zur Berichtigung, also auf Antrag oder von Amts wegen ohne Bindung an einen Zeitpunkt oder an die Rechtskraft (vgl RIS Justiz RS0041550; RS0041613). Zu berücksichtigen ist auch der Zweck der Berichtigungsvorschriften, dem Gericht ohne vorhergehende mündliche Verhandlung (§ 419 Abs 2 ZPO) die rasche und…