JudikaturOGH

RS0048765 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 1973

Zu der im § 178 ABGB angeführten Voraussetzung "wenn der Vater ......die damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt" gehören ua die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht, die Nichterfüllung der Erziehungspflicht, ein der Erziehung des Kindes abträgliches Verhalten, wie zB Zwistigkeiten zwischen den Eltern, die sich in Beschimpfungen oder Mißhandlungen äußern und bei denen die Gefahr des bösen Beispiels für das Kind oder dessen mögliche Gefährdung vorliegt.

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