Eine Fristsetzung im Sinne des § 279 ZPO setzt - vom Fall des § 283 Abs 3 ZPO abgesehen - immer einen Antrag des Gegners der beweisführenden Partei voraus.
Rückverweise
…stets einen Antrag des Gegners des Beweisführers fordert ( Rechberger in Fasching/Konecny 3 III/1 § 279 ZPO Rz 2 mwN; RIS Justiz RS0040362). [5] Dass die beklagten Parteien als Reaktion auf die Kündigung des Mandats durch die Beschuldigte am 6. August 2020 per E Mail ohnehin…