JudikaturOGH

RS0002200 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Januar 1973

Rechtsschutzinteresse des Verpflichteten an der Bekämpfung des Meistbotsverteilungsbeschlusses, wenn er im Umfang seines Widerspruchsrechtes (§ 213 EO) die Zuweisung an einen Gläubiger mit der Behauptung bekämpft, daß ein Gläubiger mit besserem Recht zum Zuge kommen soll.

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