Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche unter § 19 Abs 6 StVO fällt, kommt es nicht auf die Ortskenntnis der Verkehrsteilnehmer an.
…Anlage deutlich von sonstigen öffentlichen Straßen unterscheidet (RIS-Justiz RS0074521; ZVR 1997/113 uva). Auf die Ortskenntnis der Verkehrsteilnehmer kommt es nicht an (RIS-Justiz RS0074550). Zwei der Zu- und Abfahrt dienende Verkehrsflächen innerhalb eines Parkplatzes können dann im Verhältnis des § 19 Abs 6 StVO zueinanderstehen, wenn eine solche Vorrangregelung…
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