JudikaturOGH

RS0072074 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. November 1972

Eine Mitteilung des Rechtsanwaltes an den Dienstgeber des Gegners seines Klienten über angebliche Verletzungen seines Dienstvertrages ist kein dem Gesetze entsprechendes Vertretungsmittel. Diese Vorgangsweise verstößt gegen § 9 RAO.

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