10Ob12/23x—OGH Entscheidung
31. Oktober 2023
…mittels schwimmfähiger Kamera) nichts. Abgesehen davon, dass Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren nicht schon deshalb unzumutbar sind, weil sie mit hohen Kosten verbunden sind (vgl RS0023559 [T5, T11]; Terlitza , Die Bauwerkehaftung, 270), trifft das Argument der Kostenbelastung im konkreten Fall auch nicht zu. Denn nach dem festgestellten Sachverhalt war nicht feststellbar…