JudikaturOGH

RS0038234 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2022

Die im Sinne des § 59 Abs 4 HKG BGBl 1946/182 erlassenen Dienstvorschriften für die Angestellten der Kammern der gewerblichen Wirtschaft sind als Vertragsschablonen zu beurteilen, die den privatrechtlichen Verträgen zugrunde zu legen sind. Sie sind nach § 914 ABGB auszulegen.

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