6Ob190/10z—OGH Entscheidung
11. Oktober 2010
…wenn sich aus den Umständen ergibt, dass sich die Parteien ohne Rücksicht auf die offengebliebene Frage endgültig binden wollen (vgl RIS Justiz RS0013972, RS0013981, RS0013973, RS0013984). Diese Absicht der Parteien muss allerdings deutlich erkennbar sein ( Dullinger , ZAS 1987/12, 93 f [Entscheidungsanmerkung]). Anzeichen für den endgültigen Bindungswillen der Parteien ist insbesondere…