Unter erheblich nachteiligem Gebrauch ist auch eine längere Reihe von Unterlassungen notwendiger Vorkehrungen zu verstehen (so schon MietSlg 9452, 22342, 23184 ua).
Rückverweise
…länger anhaltende vertragswidrige Benützung des Bestandobjekts zu verstehen (RIS Justiz RS0020981). Darunter fällt auch eine längere Reihe von Unterlassungen notwendiger Vorkehrungen (RIS Justiz RS0021053). Der Mieter muss sich so verhalten haben, dass er nicht mehr vertrauenswürdig ist (RIS Justiz RS0020867). Bauordnungswidrige oder feuerpolizeiwidrige Einrichtungen oder Unterlassungen können eine…
…dann vor, wenn durch eine wiederholte oder länger währende vertragswidrige Benützung des Bestandobjekts (RIS Justiz RS0102020) oder durch Unterlassung notwendiger Vorkehrungen (RIS Justiz RS0021053) durch den Bestandnehmer wichtige ideelle oder wirtschaftliche Interessen des Vermieters verletzt werden oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstands erfolgte oder auch nur droht…
…ABGB liegt dann vor, wenn durch eine wiederholte oder länger währende vertragswidrige Benützung des Bestandobjekts (RIS Justiz RS0102020) oder durch Unterlassung notwendiger Vorkehrungen (RIS Justiz RS0021053) durch den Bestandnehmer wichtige ideelle oder wirtschaftliche Interessen des Vermieters verletzt werden oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstands erfolgt ist oder droht. Das…
…ABGB liegt dann vor, wenn durch eine wiederholte oder länger währende vertragswidrige Benützung des Bestandobjekts (RIS Justiz RS0102020) oder durch Unterlassung notwendiger Vorkehrungen (RIS Justiz RS0021053) durch den Bestandnehmer wichtige ideelle oder wirtschaftliche Interessen des Vermieters verletzt werden oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstands erfolgte oder auch nur droht…
…wenn durch eine längere Unterlassung notwendiger Vorkehrungen eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstandes erfolgt oder droht (SZ 48/132; MietSlg 47.340; stRsp RIS-Justiz RS0021053) oder wichtige Interessen des Bestandgebers verletzt werden (WoBl 1991/84). MietSlg 20.183, wonach es sich um einen Akt des Mieters handeln müsse, der sich als…
…§ 30 MRG). Auch eine längere Reihe von Unterlassungen notwendiger Vorkehrungen wird als erheblich nachteiliger Gebrauch qualifiziert (MietSlg 24.167; MietSlg 33.197 und weitere E zu RS0021053). Tatbestandsmäßig ist auch ein Verhalten oder Vorgehen des Bestandnehmers im Haus, das geeignet ist, den Ruf des Bestandgebers zu schädigen oder zu gefährden (MietSlg 19.151…