JudikaturOGH

RS0003801 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 1972

Auf radizierte Gewerbe ist als Zubehör der betreffenden Liegenschaft eine abgesonderte Exekution nach §§ 331 ff EO unzulässig. Auf diese Gewerbe kann nur im Wege der Exekution auf die Liegenschaft gegriffen werden.

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