JudikaturOGH

RS0029713 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 1972

Als Schuldausschließungsgrund für eine ungerechtfertigte Dienstverweigerung kann ein Zustand, der im § 1307 ABGB als "Sinnesverwirrung" bezeichnet wird, in Betracht kommen.

Rückverweise