Der erste Halbsatz des Art III Abs 2 ZPNov 1971 bezieht sich schon nach seiner sprachlichen Fassung ohne Zweifel nicht auf § 502 Abs 3 ZPO, sondern neben den geänderten Fassungen der §§ 448 und 506 Abs 2 Z 2 und Abs 3 ZPO nur auf § 502 Abs 2 Z 2 und Z 3 ZPO. Im anderen Fall hätte der Gesetzgeber so wie im Falle des § 506 ZPO auch bei § 502 ZPO die Bezeichnung Absatz vor der Ziffer 3 wiederholen müssen.
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