JudikaturOGH

RS0035309 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 1972

Die Behauptung des Klägers auf Bestellung eines Kurators nach § 8 ZPO allein, daß mit dem Verzug der Prozeßhandlung für ihn eine Gefahr verbunden wäre, reicht nicht aus. Der Kläger muß, und zwar schon in erster Instanz behaupten und bescheinigen, worin diese Gefahr für ihn bestehe.

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