15Os37/23i—OGH Entscheidung
29. Juni 2023
…StPO darf das Berufungsgericht, das schließlich selbst Tatsacheninstanz ist, nur dann treffen, wenn sich die Notwendigkeit weiterer Beweisaufnahmen schon in nichtöffentlicher Sitzung ergibt (RIS-Justiz RS0101741; Hinterhofer/Oshidari , Strafverfahren Rz 10.184; Ratz , WK StPO § 470 Rz 3). Dass in diesem Sinne weitere Beweisaufnahmen erforderlich wären, hat das…