JudikaturOGH

RS0099640 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 1972

Die unvollständige Erleidigung eines Antrages auf Verfall im selbständigen Verfahren kommt einer Nichterledigung der Anklage im Sinne der Z 7 des § 281 Abs 1 StPO gleich und kann unter Umständen eine Nichtigkeit nach dieser Gesetzesstelle begründen.

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