JudikaturOGH

RS0035780 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 1982

Wird innerhalb der nach § 38 ZPO gesetzten Frist der Nachweis der Bevollmächtigung durch eine Vollmachtsurkunde nicht erbracht, so ist § 84 ZPO nicht heranzuziehen, weil es sich nicht um ein Formgebrechen handelt.

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