JudikaturOGH

RS0027608 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2009

Der Anspruch aus einer freiwilligen Haftpflichtversicherung stellt ein Vermögen im Sinne des § 1310 ABGB dar, ist bei den Billigkeitserwägungen im Sinne dieser Gesetzesstelle zu berücksichtigen, schließt aber einen nur teilweisen Ersatz nicht aus.

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