JudikaturOGH

RS0000707 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juni 1972

Der wegen eines Eigentumsanspruches iS des § 418 ABGB gegen die auf sein Grundstück geführte Exekution nach § 37 EO Widerspruch Erhebende kann nach § 42 Abs 1 Z 5 EO die Aufschiebung der Exekution nur in Ansehung der Grundfläche, die durch den Widerspruch betroffen ist, begehren. Im Falle der Exszindierung eines im Grundbuch noch nicht aufscheinenden Teils eines Grundstücks kann die Exekution nur hinsichtlich des gesamten hievon betroffenen Grundstücks als kleinste bestehende grundbücherliche und exekutionsrechtliche Einheit aufgeschoben werden.

Rückverweise