RS0019433 – OGH Rechtssatz
Der Sekretär einer Gewerkschaft benötigt bei der Gewährung von Rechtsschutz einen entsprechenden Auftrag des Mitglieds und zum wirksamen Abschluß eines Vergleiches eine Vollmacht, die gemäß § 1008 ABGB eine Gattungsvollmacht sein muß; diese Vollmacht kann freilich auch durch konkludente Handlungen erteilt werden.