JudikaturOGH

RS0019433 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 1995

Der Sekretär einer Gewerkschaft benötigt bei der Gewährung von Rechtsschutz einen entsprechenden Auftrag des Mitglieds und zum wirksamen Abschluß eines Vergleiches eine Vollmacht, die gemäß § 1008 ABGB eine Gattungsvollmacht sein muß; diese Vollmacht kann freilich auch durch konkludente Handlungen erteilt werden.

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