JudikaturOGH

RS0020818 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2022

Zur Räumung gehört auch die Übergabe der Schlüssel. Die Zurücklassung der Schlüssel ohne Übergabe an den Vermieter oder seinen Vertreter - und damit umsomehr die Zurücklassung der Schlüssel im sodann versperrt gelassenen Lokal - ist nicht Übergabe, sondern Dereliktion. In einem solchen Fall ist die Zurückstellung erst vollzogen, wenn der Bestandgeber tatsächlich von den Räumen wieder Besitz ergriffen hat (MietSlg 18192; Klang Komm 2. Auflage V 88).

Rückverweise