JudikaturOGH

RS0084648 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. April 1986

Ein Vorenthalten im Sinne des § 114 ASVG liegt auch dann vor, wenn der Dienstgeber die den Dienstnehmern, wenngleich nur rechnungsmäßig von ihrem Lohn abgezogenen und damit einbehaltenen Dienstnehmerbeiträge nicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verwendet, obwohl er über die Mittel hiezu verfügt (SSt 28/35; RZ 1961,11).

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