RS0098362 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Nicht nur zwingende, sondern auch Wahrscheinlichkeitsschlüsse berechtigen das Gericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung zu Tatsachenfeststellungen (vgl WK-StPO § 281 Rz 449).
Keine Ergebnisse gefunden