2Ob216/22m—OGH Entscheidung
13. Dezember 2022
… aF errichten wollte, ist daher unerheblich. Gleiches gilt für die Frage, ob weitere Personen beim (privaten) Testiervorgang anwesend waren. Maßgeblich ist allein der Testierwille (RS0045014) und die – hier erfüllte – Einhaltung der Form des § 578 ABGB aF durch eigenhändiges Verfassen und Unterfertigen der Verfügung. Mag die…