Schadenersatzansprüche der in Konkurs verfallenen GmbH gegen ihren Geschäftsführer sind Teil des Massevermögens, zu dessen Geltendmachung der Masseverwalter berufen ist (so schon HS 365/33).
…zitierten E). Nach stRsp sind derartige Ansprüche im Konkurs der Gesellschaft vom Masseverwalter geltend zu machen (SZ 64/143 mwN; RIS-Justiz RS0059598, RS0059591 und RS0059592). Mit dem darüber hinausgehenden Ersatzbegehren des Klägers wird hingegen (- neben der Haftung der Beklagten nach dem GmbHG "betreffend dem Mindeststammkapital" [S 11 der Klage] - ) ausdrücklich…
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