RS0043316 – OGH Rechtssatz
Die Bestreitung der Rechtzeitigkeit der Klagseinbringung (hier § 534 Abs 2 Z 4 ZPO) ist bei Nichtigkeitsklagen und Wiederaufnahmsklagen Gegenstand der Rechtsrüge nach § 503 Z 4 ZPO.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden