RS0023327 – OGH Rechtssatz
Zur Haftung des Verkäufers eines Kraftfahrzeuges für den Unfall, den der führerscheinlose Käufer - ohne Ummeldung des Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsbehörde und ohne Meldung an den Haftpflichtversicherer - nach Übergabe des Kraftfahrzeuges an ihn innerhalb der Monatsfrist des § 71 VersVG verschuldet.