RS0074300 – OGH Rechtssatz
Auch eine "Maßgabebestätigung" ist ein Konformatsbeschluss, sofern dieser Beisatz nur einer Verdeutlichung der Entscheidung des Erstgerichtes dient, wenn damit also keine Änderung des Inhaltes der erstgerichtlichen Entscheidung und ihrer Rechtskraftwirkung gegenüber den Parteien und Beteiligten vorgenommen werden soll (JBl 1949,431, 4 Ob 315/70).