JudikaturOGH

RS0033282 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 1979

Haben die Hauseigentümer eine Schutzvorschrift (BauO) nicht verletzt, muß der durch das Abgehen einer Dachlawine Beschädigte ein Verschulden der Hauseigentümer im Rahmen des § 1297 ABGB beweisen.

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