JudikaturOGH

RS0006295 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 1972

§ 308 ZPO stellt eine Sonderregelung des streitigen Verfahrens dar, welche im Außerstreitverfahren deshalb nicht analog angewendet werden kann, weil es sich hiebei nicht um Rechtsgrundsätze handelt, die allen Verfahrensarten gemeinsam sind.

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