JudikaturOGH

RS0038622 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2024

ÖNormen, die nicht durch konkrete Rechtsvorschriften für verbindlich erklärt wurden, haben nur insoferne Bedeutung, als sie - konkludent - zum Gegenstand von Verträgen gemacht wurden. Sie können nicht als Gesetz im Sinne des § 1311 ABGB angesehen werden.

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