RS0005289 – OGH Rechtssatz
Eine Auskunftsperson, die nicht zu dem Gericht kommen kann, das über den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung zu entscheiden hat, ist kein parates Bescheinigungsmittel. Gegen eine fernmündliche Vernehmung von Auskunftspersonen, die dem Gericht unbekannt sind, spricht die Fraglichkeit der Identifizierung.