6Ob177/19a—OGH Entscheidung
25. März 2020
…dass die Möglichkeit solcher Schäden aus einem Schadensereignis besteht, also künftige Ersatzansprüche, insbesondere gesundheitliche Spät- oder Dauerfolgen, nicht ausgeschlossen werden können (RS0039018 [T28, T31]; vgl RS0038920; RS0038971 [T4, T5]). 1.2. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall schon deshalb erfüllt, weil das Pferd nach den Feststellungen auch künftig Medikamente und (Schmerz…