JudikaturOGH

RS0065769 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 1972

Von einem Fahrzeuglenker ist die Einsicht zu fordern, daß die Fortsetzung einer Fahrt unter sichtbehindernden Umständen (Auspuffwolke unter Übertretung des § 102 Abs 4 KFG 1967) eine Gefährdung für den Straßenverkehr bedeutet.

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