JudikaturOGH

RS0041313 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 1972

Dreitägige Leistungsfrist gemäß § 555 ZPO auch dann, wenn das Verfahren über einen Wechselzahlungsauftrag als Prüfungsprozeß nach §§ 110, 113 KO fortgesetzt wird.

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