Typische Kennzeichen und Indizien für Volltrunkenheit sind die ungenügende Orientierung des Täters in Zeit und Raum, Sinnlosigkeit seines Handelns, Erinnerungsverlust in Bezug auf die Tatereignisse und auffallender Gegensatz des Tatverhaltens zu seinem Charakter. War jedoch der Täter in der Lage, sich situationsgemäß zu verhalten sowie die (motivierbare) Tat zielführend und sinnvoll auszuführen und den Zweck und die Tragweite seines Vorgehens richtig zu erfassen, ist Volltrunkenheit regelmäßig auszuschließen.
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