4Ob96/24g—OGH Entscheidung
25. Juni 2024
…23k; vgl RS0018564), nicht aber das Fehlen zugesicherter Eigenschaften (RS0018523). Das gilt auch für schlüssig zugesicherte Eigenschaften (RS0018523 [T3, T8]; RS0018561 [T2]; RS0018564 [T7, T12]; RS0018581 [T3]). Die schlüssige Zusicherung bestimmter Eigenschaften „überlagert“ also selbst einen umfassenden vertraglichen Gewährleistungsausschluss. [13] 2.3. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung, nach der die Fahrbereitschaft eines…