6Ob171/02v—OGH Entscheidung
20. März 2003
… 371/97t = ZfRV 1998, 78), ist ausschließlich österreichischen Verfahrensrecht anzuwenden. Die österreichischen Verfahrensvorschriften enthalten keine Bestimmungen, die die Anwendung ausländischen Verfahrensrechtes ermöglichten (RIS Justiz RS0009195). Die Inventarisierung im Verlassenschaftsverfahren ist daher nach österreichischen (und nicht, wie der Rechtsmittelwerber meint, nach deutschen oder schweizerischen) Rechtsvorschriften vorzunehmen. Darüber, wie der Schätzwert der…