RS0018896 – OGH Rechtssatz
Der Ausschluß der Anfechtung eines Vergleiches wegen Verletzung über die Hälfte (§ 1386 ABGB) betrifft nur den durch den Vergleich bereinigten Anspruch. Haben die am Abschluß des Vergleiches Beteiligten als Entgelt eine Sache gegeben, die einem bestimmten Entgelt entspricht, so kann wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes trotzdem laesio enormis geltend gemacht werden.