37R8/07i—LG Eisenstadt Entscheidung
19. Januar 2007
…die §§ 294 - 297a ABGB verwiesen. Nach überwiegender Rechtsprechung ist für die Zubehörseigenschaft grundsätzlich Identität des Eigentums von Hauptsache und Nebensache Voraussetzung (RIS-Justiz RS0009833; Dittrich/Tades, ABGB, MGA36 § 294 ABGB E 1 u. a.). Werden Sachen, die nicht im Eigentum des Eigentümers der Hauptsache stehen, mit dieser in…