4Ob175/17i—OGH Entscheidung
24. Oktober 2017
…anzunehmen, wenn das Verhalten des Störers – insbesondere sein Beharren auf dem eigenen Standpunkt – keine ausreichende Sicherheit gegen Wiederholungen seiner Gesetzesverstöße bietet (RIS-Justiz RS0079894 [T1]). 2. Das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleichs beseitigt wohl im Regelfall die Wiederholungsgefahr (RIS Justiz RS0079899), sofern der Kläger all das erhält, was er…