Streit um Kaufvertrag und Mietzinsausfall zwischen GmbHs und Masseverwalter—OGH Entscheidung
4Ob135/25v21. Oktober 2025
…Rechtskraftwirkung des Zwischenurteils noch einwenden könne, dass nach Schluss der mündlichen Verhandlung über das Zwischenurteil rechtsbegründende Tatsachen weggefallen oder rechtsvernichtende Tatsachen eingetreten seien (vgl RS0040754 , RS0040756 ). Weiters könnten Tatsachen geltend gemacht werden, die insbesondere eine Wiederaufnahmeklage iSd § 530 Abs 1 Z 7 ZPO rechtfertigen würden, wobei diesfalls…