JudikaturOGH

RS0040756 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2020

Trotz Rechtskraft des Zwischenurteils kann im Verfahren über die Höhe des Anspruches eingewendet werden, dass nachträglich rechtsbegründende Tatsachen weggefallen oder eingetreten sind.

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