4Ob233/04z—OGH Entscheidung
30. November 2004
…der Wohnungsinhaber verfügungsberechtigt ist und auch verfügt, wie etwa Geschäftslokale, Garagen und von ihm vertragsgemäß mitbenützte Außenflächen (Reischauer aaO Rz 5 mwN; RISJustiz RS0029610). Gründe für eine unterschiedliche Behandlung von Kellerräumen gegenüber sonstigen Räumen, über die der Rauminhaber verfügt, sind nicht erkennbar. In Analogie zu gefährlich aufgehängten oder gestellten…