JudikaturOGH

RS0029798 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Oktober 1971

Die viermonatige Verfallsfrist des Pkt 72 KollV für Glashütten verstößt gegen zwingendes Recht (§ 1164 Abs 1 ABGB) und ist daher unwirksam.

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