JudikaturOGH

RS0082248 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. August 1998

Wiederholtes Zuwiderhandeln gegen Weisungen des Dienststellenleiters, Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Genehmigung des Dienststellenleiters sowie andauernd herausforderndes und beleidigendes Benehmen gegenüber Vorgesetzten und Mitbediensteten erfüllen die Kündigungstatbestände des § 32 Abs 2 lit a und f VBG.

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