RS0099176 – OGH Rechtssatz
Wird für jemanden, der unbekannten Aufenthalts ist, ein Kurator bestellt, kann darin eine Nullität nicht erblickt werden, selbst dann nicht, wenn die im § 116 ZPO (§ 6 AußStrG) normierte Voraussetzung, dass die abwesende Person zufolge der an sie zu erwirkenden Zustellung zur Wahrung ihrer Rechte eine Verfahrenshandlung vorzunehmen habe, nicht vorliegt.