JudikaturOGH

RS0027910 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juni 2009

Der Angestellte eines Zivilingenieurs, der noch vor Auflösung seines Dienstverhältnisses bloße Vorbereitungshandlungen zur Ausübung einer selbständigen Berufstätigkeit unternimmt, verstößt nicht gegen § 7 Abs 4 AngG.

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