JudikaturOGH

RS0020799 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 2021

§ 1096 ABGB setzt voraus, dass die Bestandsache bei der Übergabe oder während der Bestandzeit eine gänzliche oder teilweise, beim Vertragsabschluss nicht berücksichtigte Unbrauchbarkeit aufweist.

Rückverweise