JudikaturOGH

RS0041682 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juni 1999

Die Bestimmung des § 89 GOG, wonach in bürgerlichen Rechtssachen die Zeit des Postlaufes in eine verfahrensrechtliche Frist nicht einzurechnen ist, gilt auch für den Fall der Postaufgabe bei einem ausländischen Postamt.

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