JudikaturOGH

RS0035965 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 1971

Zur Stellung eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist der mit einer ordnungsgemäßen Prozeßvollmacht (§ 31 ZPO) ausgestattete Klagevertreter zufolge § 31 Abs 1 Z 1 ZPO ohne Rücksicht darauf legitimiert, ob ihr im Innenverhältnis ein wirksam erteiltes Mandat zugrundeliegt.

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